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Allgemeine Geschäftsbedingungen der Stein KW GmbH


Geltungsbereich
1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge, Lieferungen und Leistungen zwischen der Stein KW GmbH (im Folgenden "Auftragnehmer" genannt) und ihren Kunden (im Folgenden "Auftraggeber" genannt).


1.2 Abweichende oder ergänzende Geschäftsbedingungen des Auftraggebers werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, der Auftragnehmer hat ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt.
Vertragsabschluss


2.1 Die Angebote des Auftragnehmers sind freibleibend und unverbindlich. Ein Vertrag kommt erst zustande, wenn der Auftragnehmer eine schriftliche Auftragsbestätigung erteilt oder mit der Ausführung des Auftrags begonnen wird.


2.2 Alle Vereinbarungen, Nebenabreden oder Änderungen des Vertrages bedürfen der schriftlichen Bestätigung durch den Auftragnehmer.
Leistungen und Lieferungen


3.1 Der Umfang der Leistungen ergibt sich aus der schriftlichen Auftragsbestätigung des Auftragnehmers. Änderungen oder Ergänzungen bedürfen der schriftlichen Vereinbarung.


3.2 Lieferfristen und -termine sind nur verbindlich, wenn sie ausdrücklich als solche vereinbart wurden. Bei unvorhersehbaren Ereignissen oder höherer Gewalt, die die Einhaltung der Lieferfrist verzögern, verlängert sich diese angemessen.
Preise und Zahlungsbedingungen


4.1 Die vereinbarten Preise verstehen sich in Euro und zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer.


4.2 Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zu zahlen, sofern nichts anderes schriftlich vereinbart wurde.


4.3 Bei Zahlungsverzug des Auftraggebers ist der Auftragnehmer berechtigt, Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe zu berechnen.
Gewährleistung und Haftung


5.1 Der Auftragnehmer gewährleistet, dass die erbrachten Leistungen und gelieferten Produkte dem vereinbarten Vertragszweck entsprechen und frei von Mängeln sind.


5.2 Der Auftraggeber hat die erbrachten Leistungen und gelieferten Produkte unverzüglich nach Erhalt auf etwaige Mängel zu untersuchen und dem Auftragnehmer etwaige Mängel schriftlich mitzuteilen.


5.3 Bei berechtigten Mängelrügen wird der Auftragnehmer nach eigenem Ermessen für Nachbesserung oder Ersatzlieferung sorgen.


5.4 Die Haftung des Auftragnehmers beschränkt sich auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ist ausgeschlossen, sofern keine Verletzung wesentlicher Vertragspflichten vorliegen